Allgemeine Teilnahmebedingung
NINTENDO OF EUROPE GMBHFAMILY & FRIENDS CUP 2011 WETTBEWERB
Allgemein
| 1. | Veranstalter des Family & Friends Cup 2011 Wettbewerbs ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, 63760 Großostheim (nachfolgend „Nintendo“ genannt). |
| 2. | Teilnahmeberechtigt am Family Cup sind Personengruppen von zwei Familienmitgliedern (nachfolgend „Familie“), wobei ein Familienmitglied zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sein muss. Alle Familienmitglieder müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als Familienmitglieder gelten dabei nur Familienmitglieder ersten Grades. Gruppen, deren Mitglieder keine Familienmitglieder einer Familie sind, sind von der Teilnahme am Family Cup ausgeschlossen. |
| Teilnahmeberechtigt am Friends Cup sind Personengruppen von zwei Freunden/Freundinnen (nachfolgend „Freundesgruppe“), wobei jede teilnehmende Person zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre sein muss und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben muss. Freundesgruppen, deren Mitglieder unter 18 Jahre alt sind, sind von der Teilnahme am Friends Cup ausgeschlossen. | |
| Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter der Nintendo of Europe GmbH sowie dazugehöriger Firmen als auch deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. | |
| 3. | Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Nintendo Produktes ab. Jede Person sowie jede Familie und jede Freundesgruppe ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Eine Teilnahme derselben Person in mehreren Familien- oder Freundesgruppen sowie derselben Person am Family Cup und am Friends Cup ist ausgeschlossen. |
| 4. | Der Wettbewerb wird vom 30.04.2011 bis zum 23.10.2011 (nachfolgend als „Aktionszeitraum“ bezeichnet) von Nintendo an verschiedenen Austragungsorten durchgeführt. Nintendo gibt auf der Internetseite www.nintendo-family-and-friends-cup.de bekannt, an welchem Austragungsort und in welchem Zeitraum die Teilnahme am jeweiligen Austragungsort möglich ist. |
Mechanik |
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| 5. | Jede Teilnehmergruppe, die unter Ziff. 2.1 (Family Cup) bzw. 2.2 (Friends Cup) genannten Voraussetzungen erfüllt und den am Veranstaltungsort zur Verfügung gestellten Anmeldebogen vollständig ausfüllt, kann am Family & Friends Cup 2011 Wettbewerb teilnehmen. |
| 6. | Zunächst wird im Rahmen der Vorrunde jedes Mitglied einer Familie die Strecke „Marios Rennpiste (N64)“ und jedes Mitglied einer Freundesgruppe die Strecke „Kokos Promenade“ (jeweils aus dem Nintendo Spiel „Mario Kart Wii“) fahren. Die Teilnehmer des Family Cup werden mit dem Spielecharakter „Mario“ und die Teilnehmer des Friends Cup werden mit dem Spielecharakter „Luigi“ auf dem Medi-Kart mit dem Wii Wheel, der Wii-Fernbedienung einzeln oder in Verbindung mit dem Nunchuk als Steuerungselement spielen. Jedem Teilnehmer ist es erlaubt, die Steuerungsfunktion „Power Slide“ einzusetzen. |
| 7. | Jedes Familienmitglied tritt jeweils einzeln gegen die zuvor bekanntgegebene Zeit von Timo Scheider und dessen Sohn Loris Romeo an. Jedes Mitglied einer Freundesgruppe tritt jeweils einzeln gegen die zuvor bekanntgegebene Zeit von Smudo und Kathrin Augustin an. Von jedem Teilnehmer wird ausschließlich der erste Spielversuch gezählt und gewertet. Eine Wiederholung oder eine erneute Teilnahme ist nicht möglich. Die von den Mitgliedern einer Familie bzw. die von den Mitgliedern einer Freundesgruppe erspielten Zeiten werden jeweils addiert und durch die Zahl zwei dividiert, so dass sich eine Gruppenzeit errechnet. |
Vorrunde 1 |
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| 8. | Im Zeitraum vom 30.04. – 10.07.2011 wird an jedem Aktionsort je ein Städtesieger des Family & Friends Cup ermittelt. Unter diesen Siegern wiederum werden die 4 besten Familien-Teams und die 4 besten Freundes-Teams zum Halbfinale nach München am 16. – 17.07.2011 eingeladen und auf der Internetseite www.nintendo-family-and-friends-cup.de, mit Angabe der gefahrenen Zeit, auf der Bestenliste veröffentlicht. |
| 9. | Die jeweiligen Sieger-Teams der Vorrunde 1 werden bis zum 11.07.2011 per E-Mail über die auf dem Anmeldebogen angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Sieger-Teams müssen innerhalb von 3 Wochentagen nach Absendung der Benachrichtigung ihren Vorrundengewinn unter Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses aller Gruppenmitglieder in Anspruch nehmen. Dabei ist durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (z.B. Personalausweis oder Reisepass) das Mindestteilnahmealter von 18 Jahren und, sofern eine Teilnahme am Family Cup erfolgt ist, die Familienmitgliedschaft nachzuweisen. Erbringt ein ermitteltes Siegerteam nicht innerhalb von 3 Wochentagen nach Absenden der Benachrichtigung den entsprechenden Nachweis oder stellt sich heraus, dass Mitglieder eines ermittelten Siegerteams mehrfach am Family & Friends Cup 2011 teilgenommen haben, verliert das mögliche Sieger-Team alle Rechte auf den Gewinn und ein anderes Sieger-Team wird ermittelt. Der Nachweis kann entweder schriftlich an Nintendo of Europe GmbH, Stichwort: Family & Friends Cup 2011, Postfach 1501, 63762 Großostheim oder per E-Mail an event@nintendo.de erfolgen. |
Erstes Halbfinale München |
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| 10. | Vom 16. – 17.07.2011 findet in München das erste Halbfinale statt. Dort treten die 4 besten Familien-Teams und die 4 besten Freundes-Teams aus dem Aktionszeitraum vom 30.04. – 10.07.2011 gegeneinander an. Im Rahmen des Halbfinales wird jedes Familienmitglied einer Familie und jedes Mitglied einer Freundesgruppe von Nintendo ausgewählte Strecken mit von Nintendo ausgewählten Spielcharakteren auf dem Nintendo Spiel „Mario Kart Wii“ fahren. Die Strecken und die Spielcharaktere werden durch das Los ausgewählt. Die von den Mitgliedern einer Familie bzw. die von den Mitgliedern einer Freundesgruppe erspielten Zeiten werden addiert und durch die Zahl zwei dividiert, so dass sich eine Gruppenzeit errechnet. Die beiden besten Siegerteams jeweils des Family Cups und des Friends Cups aus München werden von Nintendo zur Teilnahme an der Finalrunde in Hockenheim eingeladen. Die Finalrunde findet am 23.10.2011 statt. |
Vorrunde 2 |
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| 11. | Im Zeitraum vom 23.07. – 24.09.2011 wird an jedem Aktionsort je ein Städtesieger des Family & Friends Cup ermittelt. Unter diesen Siegern wiederum werden die 4 besten Familien-Teams und die 4 besten Freundes-Teams zum Halbfinale nach Hockenheim am 22.10.2011 eingeladen. |
| 12. | Die jeweiligen Sieger-Teams der Vorrunde 2 werden bis zum 28.09.2011 per E-Mail über die auf dem Anmeldebogen angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Sieger-Teams müssen innerhalb von 3 Wochentagen nach Absendung der Benachrichtigung ihren Vorrundengewinn unter Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses aller Gruppenmitglieder in Anspruch nehmen. Dabei ist durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (z.B. Personalausweis oder Reisepass) das Mindestteilnahmealter von 18 Jahren und, sofern eine Teilnahme am Family Cup erfolgt ist, die Familienmitgliedschaft nachzuweisen. Erbringt ein ermitteltes Siegerteam nicht innerhalb von 3 Wochentagen nach Absenden der Benachrichtigung den entsprechenden Nachweis oder stellt sich heraus, dass Mitglieder eines ermittelten Siegerteams mehrfach am Family & Friends Cup 2011 teilgenommen haben, verliert das mögliche Sieger-Team alle Rechte auf den Gewinn und ein anderes Sieger-Team wird ermittelt. Der Nachweis kann entweder schriftlich an Nintendo of Europe GmbH, Stichwort: Family & Friends Cup 2011, Postfach 1501, 63762 Großostheim oder per E-Mail an event@nintendo.de erfolgen. |
Zweites Halbfinale Hockenheim |
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| 13. | Am 22.10.2011 wird in Hockenheim das zweite Halbfinale stattfinden. Dort treten die 4 besten Familien-Teams und die 4 besten Freundes-Teams aus dem Aktionszeitraum vom 23.07. – 24.09.2011 gegeneinander an. Im Rahmen des Halbfinales wird jedes Familienmitglied einer Familie und jedes Mitglied einer Freundesgruppe von Nintendo ausgewählte Strecken mit von Nintendo ausgewählten Spielcharakteren auf dem Nintendo Spiel „Mario Kart Wii“ fahren. Die Strecken und die Spielcharaktere werden durch das Los ausgewählt. Die von den Mitgliedern einer Familie bzw. die von den Mitgliedern einer Freundesgruppe erspielten Zeiten werden addiert und durch die Zahl zwei dividiert, so dass sich eine Gruppenzeit errechnet. Die beiden besten Siegerteams jeweils des Family Cups und des Friends Cups aus Hockenheim werden von Nintendo zur Teilnahme an der Finalrunde in Hockenheim eingeladen. Die Finalrunde findet am 23.10.2011 statt. |
Finale |
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| 14. | Für das Finale werden dann die am Ende feststehenden 2 Siegerteams je Family Cup und Friends Cup und je Halbfinale zum Finale nach Hockenheim eingeladen. |
| 15. | Im Finale treten die 4 besten Teams des Family Cups gegeneinander an und die 4 besten Teams des Friends Cups. Im Rahmen des Finales wird zunächst jedes Familienmitglied einer Familie und jedes Mitglied einer Freundesgruppe von Nintendo ausgewählte Strecken mit von Nintendo ausgewählten Spielcharakteren auf dem Nintendo Spiel „Mario Kart Wii“ fahren. Die Strecken und die Spielcharaktere werden durch das Los ausgewählt. Die von den Mitgliedern einer Familie bzw. die von den Mitgliedern einer Freundesgruppe erspielten Zeiten werden addiert und durch die Zahl zwei dividiert, so dass sich eine Gruppenzeit errechnet. Das Gewinner-Team der Finalrunde des Family Cups wird am Hockenheimring aus den 4 Familiengruppen, die an der Finalrunde teilgenommen haben, vor Ort ermittelt. Das Gewinner-Team der Finalrunde des Friends Cups wird am Hockenheimring aus den 4 Freundesgruppen, die an der Finalrunde teilgenommen haben, vor Ort ermittelt. |
| 16. | Erzielen mehrere Familien-Teams oder mehrere Freundes-Teams in den Vorrunden, den Halbfinalen und dem Finale dieselbe Zeit, entscheidet das Los. |
| 17. | Die Teilnahme an den Halbfinalrunden und der Finalrunde ist nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer an der Vorrunde übertragbar. Die Teilnehmer der Halbfinalrunden und der Finalrunde haben ihre Identität durch die Vorlage eines entsprechenden amtlichen Dokuments (Personalausweis oder Reisepass) am Austragungsort nachzuweisen. |
| 18. | Nintendo übernimmt für alle Teilnehmer-Teams der beiden Halbfinale und dem Finale die Kosten für die An- und Abreise in Höhe von 100,- Euro pro Teilnehmer-Team in Form von ARAL-Gutscheinen, die Übernachtung in einem Doppelzimmer sowie den Eintritt für die DTM-Veranstaltung der jeweiligen Team-Mitglieder. Die Kosten für die Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu tragen. |
Hauptpreise |
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| 19. | Die folgenden Hauptpreise werden vergeben: Eine Reise zum Christmas Shopping nach New York für max. vier Personen für das Gewinner-Team des Family Cup. Eine Reise nach Lappland in Finnland für max. vier Personen für das Gewinner-Team des Friends Cup. |
| 20. | Gewinne sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder auf Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Sollte der ausgeschriebene Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, wird Nintendo die Gewinner mit alternativen Preisen gleichen oder höheren Wertes auszeichnen. Die Gewinner der Hauptpreise erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Vor- und Nachnamens sowie Wohnort und einem Foto von der Preisübergabe durch Nintendo einverstanden. |
Schlussbestimmungen |
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| 21. | Nintendo behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen bzw. aufzuschieben. Dies gilt, wenn das Gewinnspiel aus für Nintendo unvorhersehbaren Gründen außerhalb des Einflussbereichs von Nintendo nicht planmäßig verlaufen kann. Zu diesen Umständen zählen insbesondere der Ausfall von Hard- oder Software, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, mechanische, technische oder rechtliche Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit von Nintendo liegen. |
| 22. | Schriftverkehr bzw. eine Korrespondenz mit Nintendo bezüglich der Auswahl der Gewinner ist ausgeschlossen. Diesbezügliche Fragen können nicht beantwortet werden. |
| 23. | Der Wettbewerb und seine Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Wettbewerb sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit Nintendo sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. |
| 24. | Mit Teilnahme am jeweiligen Austragungsort willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein und übertragen das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den entstandenen Fotos an den jeweiligen Aktionsorten an Nintendo. |
| 25. | Die Haftung von Nintendo für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Nintendo, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von Nintendo, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von Nintendo übernommenen Garantien erfasst werden. |
| Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet Nintendo der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. | |
| Nintendo haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden. | |
Datenschutz |
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| Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH in D-63760 Großostheim, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es der Wettbewerb erfordert aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung des Wettbewerbs tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben). Vor- und Nachnamen sowie Wohnort der Gewinner und ein Foto von der Preisübergabe werden von Nintendo veröffentlicht (vgl. Ziffer 20 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen die Teilnehmer in die Verarbeitung und Aufbewahrung ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Wettbewerbs ein. | |










